TERMINSACHE! Das müssen Sie als GmbH-Geschäftsführer nach dem Urteil des EuGH zum Thema Arbeitszeit-Erfassung jetzt tun:

GmbH-Geschäftsführer aktuell Sofortmaßnahmenplan Arbeitszeit-Erfassung

Sofort GRATIS downloaden!

Das neue EuGH-Urteil stellt genau jetzt ALLE (!) Arbeitszeit-Modelle in Ihrer GmbH auf den Kopf! Und öffnet dafür Arbeitsgerichts-Klagen wegen angeblich „fehlender lückenloser Arbeitszeit-Nachweise“ Tür und Tor.

Dieser Sofortmaßnahmen-Plan zeigt Ihnen, wie Sie das neue EuGh-Urteil in Ihrer GmbH sofort 100%ig rechtssicher umsetzen:

  • Was das Urteil für Ihre Firma bedeutet
  • Was Sie bei welchen Arbeitszeitmodellen jetzt verändern müssen
  • Wie Sie eine gesetzeskonforme Aufzeichnung der Arbeitszeit sicherstellen
  • Welche Aufklärungspflichten Ihre Mitarbeiter haben
  • … und vieles mehr!

Alle Details im brandneuen „Sofortmaßnahmenplan Arbeitszeit-Erfassung“ zum Herunterladen als PDF-Datei:

Arbeitsrecht kompakt - Aktuelle Urteile und Empfehlungen für Arbeitgeber

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Lieber GmbH-Geschäftsführer,

es ist wirklich verrückt, was sich die obersten Richter der EU jetzt ausgedacht haben:

Da haben Sie sich in Ihrer GmbH beide Beine ausgerissen, um allen Ihren Mitarbeitern optimale Arbeitszeiten zu bieten:

Und jetzt kommt der Europäische Gerichtshof und meint:

Weisen Sie in all diesen Fällen mal lückenlos die genauen Arbeitszeiten nach!

Aber wie sollen Sie bei der jungen Mutter bitte genau aufzeichnen, wann sie genau gearbeitet hat? Sie können ja schlecht bei ihr zu Hause eine Stechuhr installieren!

Und der Außendienst-Mitarbeiter müsste dann einen Fahrtenschreiber haben wie ein LKW-Fahrer. Ganz abgesehen davon, dass er wahrscheinlich genau deshalb in den Außendienst gegangen ist, weil er da nicht „nach Stechuhr“ arbeiten muss!

Und doch verlangt das neue Urteil von Ihnen als GmbH-Geschäftsführer und Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter lückenlos aufzuzeichnen…

Und warum?

Weil die Rechte von Arbeitnehmern nach Ansicht des Gerichts nur dann wirksam geschützt werden können, wenn deren Arbeitszeiten lückenlos nachweisbar sind.

Fehlt ein solcher Nachweis, kann zum Beispiel nicht überprüft werden, ob jemand die maximal zulässige Stunden zahl von 48 Arbeitsstunden pro Woche überschritten hat oder nicht.

Und damit hat der Arbeitnehmer auch keine Handhabe, um zum Beispiel vor dem Arbeitsgericht sein Recht auf Einhaltung der Arbeitszeit einzuklagen.

Wie Sie jetzt diese Zeiterfassung in Ihrer GmbH umsetzen … darüber schweigen sich die Richter leider aus!

Auch in Ihrer GmbH stehen wegen dieses Urteils womöglich sämtliche Arbeitszeitmodelle auf der Kippe.

Sie haben an den Beispielen oben gesehen, dass Sie ohne fremde Hilfe schnell auf verlorenem Posten stehen, wenn Sie das Urteil umsetzen wollen.

Sicher können Sie sich vorstellen, was für ein Riesenärger vorprogrammiert ist, wenn sich ein Mitarbeiter darauf beruft und Ihnen oder Ihrer GmbH vorwirft, Sie hätten die Arbeitszeiten nicht genauestens aufgezeichnet.

Das neue Urteil ist also ein offenes Scheunentor für Arbeitsgerichts-Klagen gegen Ihre GmbH!

Weil diese Lage so brenzlig ist, habe ich unsere besten Arbeitsrechts-Experten gebeten, einen Sofortmaßnahmenplan zusammenzustellen, der Ihnen alle Fragen zum neuen Urteil beantwortet.

Unsere Experten haben das EuGh-Urteil Zeile für Zeile auseinandergenommen und genauestens aufgeschlüsselt, was Sie jetzt tun müssen.

Und zwar unabhängig davon, welche Arbeitszeitmodelle Sie heute haben − und ob Sie die Arbeitszeit bislang überhaupt erfassen oder nicht.

Mal eben schnell ist das neue Urteil nicht umgesetzt. Daher habe ich Ihnen einen Sofortmaßnahmenplan zusammengestellt, mit dem Sie das neue Urteil 100%ig genau umsetzen.

Sie können ihn jetzt sofort als PDF-Datei herunterladen. Klicken Sie dazu einfach hier.

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Dann können Sie noch heute beginnen, sich vor teuren arbeitsrechtlichen Konsequenzen durch das neue Arbeitszeit-Urteil zu schützen.

Sie bekommen diesen Sofortmaßnahmenplan zum neuen EuGH-Urteil als Dankeschön dafür, dass Sie meinen Spezial-Informationsdienst „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ volle 14 Tage lang ohne Risiko testen.

„GmbH-Geschäftsführer aktuell“ bewahrt Sie vor planlosen Aktionen nach Urteilen wie diesem.

Aber nicht nur beim Arbeitsrecht zeigen wir Ihnen in jeder Ausgabe, wie Sie sich Ihr gutes Recht als GmbH- oder UG-Geschäftsführer wahren.

Sondern auch in allen anderen Bereichen − von Haftung über verdeckte Gewinnausschüttung bis Dienstwagen.

WICHTIG: Gerade in den letzten Wochen und Monaten wurden einige sehr wichtige Urteile gefällt.

Jedes einzelne davon stärkt Ihnen den Rücken, weist Betriebsprüfer in die Schranken oder ermöglicht Ihnen sogar, steuerfrei Geld aus der Firma zu entnehmen.

TIPP 1: Sofort 5.555,56 € mehr Gehalt für Sie!

Möchten Sie sich ohne die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung Ihr Gehalt aufbessern? Dann sollten Sie diese Möglichkeit kennen, wie Sie Urlaubsansprüche steuerfrei abgelten können. Sie glauben, das ist durch das Bundesurlaubsgesetz verboten? Nicht für Sie als Geschäftsführer!

Alles, was Sie dazu tun müssen, ist: Diese simple Musterformulierung in den Geschäftsführervertrag aufzunehmen:

Wenn Sie sich also nur 2 Wochen Urlaub gegönnt haben, können Sie sich bei einem Gehalt von 100.000 € im Jahr für 20 Tage eine Abgeltung auszahlen. Pro Tag wären das 277,78 €, insgesamt also 5.555,56 € extra für Sie!

Sehen Sie, wie EINFACH Sie sich den GmbH-Alltag mit den neuesten Urteilen machen können?

So leicht wie hier − mit nichts als einem kurzen Passus im Vertrag − können Sie es sich auch in allen anderen Fällen machen.

Denn die deutsche Gesetzes- und Urteilsflut spült Ihnen praktisch täglich immer neue Chancen wie diese direkt vor Ihre Firmentür.

Möchten Sie noch eine solche Chance? Hier ist sie:

TIPP 2: 50.000 € Lohnsteuer gespart - durch eine simple Umwandlung Ihrer Tantiemen:

Mit einer Tantieme-Vereinbarung sichern Sie sich als Geschäftsführer eine Beteiligung am Gewinn der GmbH. So weit, so gut. Wenn Sie dafür nicht rund 40 % direkt an den Fiskus abgeben müssten ...

Doch es geht auch anders. Wahrscheinlich werden Sie diese Gestaltungsmöglichkeit noch nicht kennen.

Dieses Urteil erlaubt es Ihnen, die Tantieme in eine Pensionszusage oder eine andere Form der betrieblichen Altersvorsorge umwandeln lassen. Dann bleibt der Betrag lohnsteuerfrei!

Mit diesem Kniff können Sie z. B. in 2 Jahren rund 50.000,00 € Lohnsteuer sparen!

Sie brauchen dazu nur einen Gesellschafterbeschluss und eine entsprechende Regelung in Ihrer Vergütungsvereinbarung.

Wie eine solche 100% betriebsprüfungssichere Vereinbarung aussehen muss, erfahren Sie in "GmbH-Geschäftsführer aktuell". Darin finden Sie eine sofort übernehmbare Musterformulierung.

"GmbH-Geschäftsführer aktuell" ist ein völlig neu entwickelter Spezial-Informationsdienst für GmbH- und UG-Geschäftsführer − mit und ohne GmbH-Beteiligung.

Stellen Sie sich "GmbH-Geschäftsführer aktuell" vor als ein "Frühwarnsystem" für die neuesten Gestaltungsmöglichkeiten (wie die in den beiden Tipps oben).

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Dafür übereignet die GmbH Ihnen das Gerät zusätzlich zur Vergütung und führt 25 % Pauschalsteuer ab (§ 40 Abs. 2 Satz 1 EStG).

Völlig legal und rechtlich abgesichert: Die GmbH kann Ihnen einen Computer schenken − und zwar 100% steuerfrei für Sie!

Sehen Sie, wie viele Vorteile Sie durch die Tipps aus GmbH-Geschäftsführer aktuell haben? Alle 2 Wochen bekommen Sie Dutzende davon.

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So urteilen unsere Leser

„'GmbH-Geschäftsführer aktuell' liefert mir schnell aktuelle Infos, oft schon vor anderen Quellen. Dabei ist er Arbeitgeber-bezogen, die Internas sind spannend und halten mich immer auf dem Laufenden.“

Peter Bauer, Geschäftsführer, ORCA Gehäusetechnik GmbH, Buchen

„Mir gefällt an 'GmbH-Geschäftsführer aktuell', dass ich auf einen Blick direkt bei den Überschriften sehe, was für mich relevant ist. Auf die Urteile wird kurz und präzise eingegangen, z. B. was man im Umgang mit den Finanzbehörden beachten muss. So weiß ich gleich: Das mache ich richtig oder hier muss ich handeln. Dabei ist 'GmbH-Geschäftsführer aktuell' kurz und knapp gehalten und damit auch zeitlich gut machbar. Und bei den Steuerthemen gebe ich öfter mal das eine oder andere an meinen Steuerberater weiter, der die Dinge dann entweder schon berücksichtigt hat oder auch neue Informationen bekommt. So liefert 'GmbH-Geschäftsführer aktuell' ein Maximum an Informationen mit einem Minimum an Zeitaufwand.“

Kristin Schieck-Stadler, Schieck Automaten GmbH

„Mit 'GmbH-Geschäftsführer aktuell' haben wir im Unternehmen einen umfassenden Gesamtüberblick über alle richtungsweisenden Urteile. Das ist nicht nur hilfreich, sondern auch wichtig, um rechtlich garantiert auf der sicheren Seite zu stehen und als Geschäftsführer keine relevanten Entscheidungen zu versäumen.“

Joachim Gauert, M-Tech Metalltechnik Verden GmbH

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Ein besonders aktuelles Urteil zeigt Ihnen eine Lösung für ein möglicherweise existenzbedrohendes Problem: Den Kündigungsschutz.

TIPP 3: Gesetzlicher Kündigungsschutz für Geschäftsführer: So geht's:

Auch Sie als Geschäftsführer können Ihren Job verlieren − jedenfalls, wenn Sie nicht an Ihrer GmbH beteiligt sind oder Sie beteiligt sind und es neben Ihnen noch weitere Gesellschafter gibt.

Denn Sie sind als Geschäftsführer zwar Organ der GmbH, gleichzeitig jedoch auch Mitarbeiter. So weit, so gut. ABER:

Sie sind kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn. Gesetzliche Arbeitnehmerrechte gelten für Sie deshalb nicht. Ausdrücklich ist u. a. der allgemeine Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer ausgeschlossen (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG).

Ihre arbeitsrechtliche Beziehung zur GmbH vereinbaren Sie in einem Dienstvertrag. Und nur was darin geregelt ist, gilt.

So vereinbaren Sie Arbeitnehmerrechte
für sich als Geschäftsführer

Das geht durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. Es schützt Sie als Geschäftsführer deutlich besser vor Kündigungen.

Die Richter halten zwar an dem Grundsatz fest, dass Geschäftsführer keine Arbeitnehmer sind. Allerdings erlaubt das Urteil die Anwendung des gesetzlichen Kündigungsschutzes, wenn dies im Geschäftsführervertrag vereinbart wird.

Die Bundesrichter stellten in ihrer Urteilsbegründung klar:

Wird die Anwendung des gesetzlichen Kündigungsschutzes zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer vereinbart, kann die GmbH im Fall einer Kündigung nicht argumentieren, der gesetzliche Kündigungsschutz sei für Geschäftsführer nicht anwendbar.

BGH, 10.5.2010, Az: II ZR 70/09

Beispiel: In dem entschiedenen Fall ging es um einen Geschäftsführer, der von der Gesellschafterversammlung abberufen und dessen Geschäftsführervertrag gekündigt wurde.

Im Geschäftsführervertrag

war eine Kündigungsfrist von 9 Monaten zum Quartal vereinbart worden. Darüber hinaus sollten für den Geschäftsführer die Kündigungsschutzbestimmungen gemäß § 1 Abs. 1 und 2 KSchG gelten.

Der Geschäftsführer, der selbst nicht an der GmbH beteiligt war, klagte gegen die Kündigung, weil sie aus seiner Sicht sozial ungerechtfertigt war und damit gegen die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes verstieß. Vor dem Bundesgerichtshof hatte er damit schließlich Erfolg.

Leser von „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ setzen diese Gestaltungsmöglichkeit ganz einfach mit einer fertigen Musterformulierung um.

Leichter geht es nicht!

Wird Ihnen anhand dieses Beispiels klar, wie EINFACH Sie sich mit GmbH-Geschäftsführer aktuell Ihren Arbeitsalltag machen?

Und dass sich GmbH-Geschäftsführer aktuell schon mit einem einzigen Tipp bezahlt macht?

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GmbH-Geschäftsführer aktuell listet Ihnen sofort nach dem Richterspruch alle neuen Urteile im Bereich GmbH-, Steuer- und Arbeitsrecht auf ...

...PLUS die 100% legalen Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie diese Urteile und Erlasse umsetzen.

Doch nicht nur das.

Diese Urteile sind auch eine ideale "K.O.-Waffe"
gegenüber Prüfern und Finanzamt!

Der nächste Fall zeigt, wie viele "Querelen" Sie sich mit dieser Methode ersparen - besonders bei Diskussionen mit dem Fiskus.

Angenommen, Sie laden Geschäftspartner zum Essen ein. Aus dem Auftrag wurde später zwar nichts - aber egal. Sie setzen natürlich so oder so die Vorsteuer an.

Alles in Ordnung, denken Sie.

Bis der Betriebsprüfer kommt!

Er meint, dass Sie keine Vorsteuer für die Bewirtungsausgaben abziehen können, weil danach „keine nachvollziehbaren Einnahmen“ erfolgt sind.

Wer weiß, ob der Bewirtungsanlass wirklich so "geschäftlich" war ...

Kaum zu glauben? Nun, ob Sie es glauben oder nicht: Genau diese Posse hat sich bei einem Münchner Finanzamt so abgespielt ...

So weltfremd können Finanzbeamte manchmalsein! Noch schlimmer: Sie als Geschäftsführer müssen auch noch Ihre wertvolle Zeit für diesen Bürokraten-Irrsinn opfern ...

Doch Sie können den Spieß auch umdrehen.
Und diese Herrschaften mit ihren eigenen Waffen schlagen: Mit den
von Ihnen selbst produzierten Gerichtsurteilen und Erlassen!

Zum Beispiel, indem Sie die Beamten mit dem entsprechenden Gerichtsurteil (Sie finden es in GmbH-Geschäftsführer aktuell) wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen.

Verdeckte Gewinnausschüttung: So bremsen Sie das Finanzamt aus!

„Sie haben den Vergleichswert für die Jahresgehälter Ihrer Branche aber deutlich überschritten! Das ist eine verdeckte Gewinnausschüttung!“

Bei den meisten Geschäftsführern schnellt bei solchen Vorwürfen von Betriebsprüfern der Adrenalinspiegel in die Höhe.

Aber nicht bei Lesern des „GmbH-Geschäftsführer aktuell“: Sie kennen nämlich den Erlass BMF, 14.10.2002, Az: IV A 2 − S 2742 − 62/02. Er besagt:

Bis zu 20 % Überschreitung des obersten Randes der Vergleichswerte ist möglich,
OHNE dass eine vGA vorliegt!

Denn dieser Erlass sagt klipp und klar:

„Das Finanzamt muss die Angemessenheit immer im Einzelfall prüfen! Die Gesamtvergütung kann auch dann noch angemessen sein, wenn der oberste Vergleichswert um bis zu 20 % überschritten wird.“

Sehen Sie, wie einfach Sie das Finanzamt mit Urteilen und Erlassen ausbremsen können? Machen Sie es jetzt nach. Testen Sie GmbH-Geschäftsführer aktuell jetzt volle 30 Tage lang GRATIS. Hier klicken!

Nehmen wir noch einen anderen Fall:

Geschäftsführer-Darlehen:
So setzen Sie Verluste als Werbungskosten ab

Wenn die Zahlungsfähigkeit der GmbH auf dem Spiel steht, geben Geschäftsführer und Gesellschafter gern eine Kapitalspritze. Wenn die GmbH trotz dieser Maßnahmen überschuldet ist, müssen die Anteilseigner oft auf ihre Forderungen verzichten.

Oft ist dieser Schritt aus der Not geboren, denn meist geht es dabei auch darum, den eigenen Arbeitsplatz zu retten.

Diese Verluste setzen Sie als Geschäftsführer dann als Werbungskosten ab. Aber was wäre, wenn ein Betriebsprüfer genau das nicht akzeptiert? Und ihnen diese Werbungskosten wieder streichen will?

Der Prüfer wähnt sich im Recht. Aber nur so lange ...

... bis Sie ihm dieses BFH-Urteil unter die Nase reiben:

Damit sagen Sie dem Prüfer eiskalt ins Gesicht:

„Tut mir Leid, Sie liegen falsch!
Das darf ich laut Urteil des BFH, Az: VI R 34/08 vom 25.11.2010 eindeutig so handhaben!“

Das sitzt, glauben Sie mir!

Der Prüfer schaut von einer Sekunde auf die nächste dumm aus der Wäsche! Und er kann auch gar nicht anders:

Denn gegen handfeste BFH-Urteile kann er leider keine Geschütze mehr auffahren ...

Und das, ohne erst beim Steuerberater anrufen zu müssen. Denn auch das würde dem Prüfer ja signalisieren, dass Sie sich Ihrer Sache nicht 100%ig sicher sind.

Sie wollen noch mehr solcher Gestaltungs-Möglichkeiten? Testen Sie „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ JETZT! Hier klicken zum GRATIS-Test.

Ja, selbst von Einschüchterungsversuchen lassen Sie sich nicht länger blenden:

Es ist schon vorgekommen, dass Prüfer plötzlich eine angebliche „Erörterung“ des Bundesfinanzministeriums hervor kramen. Und dann steif und fest behaupten, dass dieses Urteil keine Wirkung habe und deshalb „an der bestehenden Rechtsauffassung festgehalten“ werde ...

Und was nun? Bis jetzt standen Sie bei einer solchen Aussage dumm da. Und fühlten sich möglicherweise als Opfer einer übermächtigen Steuerbürokratie.

Leser des „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ dagegen wissen, mit welchem Argument sie diese scheinbar unabänderliche Aussage eines Prüfer doch noch entkräften...

Das waren nur ein paar Beispiele von vielen.

"GmbH-Geschäftsführer-freundliche" Urteile werden im Prinzip täglich gefällt. Sie finden sie alle 2 Wochen in einer neuen Ausgabe von "GmbH-Geschäftsführer aktuell".

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Mit jeder Ausgabe von "GmbH-Geschäftsführer aktuell" bekommen Sie alle 2 Wochen immer wieder neue Ideen zur Steuersenkung, für mehr Gehalt, optimale Vertragsgestaltung und, und, und.

Sie haben oben bereits gesehen, dass jeder einzelne Tipp sich sofort in bar bezahlt machen kann. Sehen Sie einmal, wie breit die Palette an Fällen ist, bei denen Ihnen "GmbH-Geschäftsführer aktuell" weiterhilft:

  • "Wir suchen junge Mitarbeiter" warum dieser eine Satz in einer Stellenanzeige Ihre GmbH teuer zu stehen kommen kann!
  • Warum Sie keinesfalls einen Nettolohn im Arbeitsvertrag vereinbaren sollten! Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern unterstellt das Finanzamt gerne einmal eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), weil die Nettolohnabrede "unüblich" sei...
  • Fachliteratur absetzen: Achtung! Kassenbons, auf denen der Titel und die Verwendung später ergänzt werden, muss das Finanzamt nicht anerkennen!
  • GmbH-Geschäftsführer aktuell bringt Licht ins Dunkel: wann Ihre GmbH welche Gegenstände über welchen Zeitraum abschreiben darf. Dieses neue Schreiben des Bundesfinanzministeriums gibt Ihnen Sicherheit
  • Sie brauchen einen Kredit? Wir sagen Ihnen klipp und klar: Welche Vor- und Nachteile welche Kreditform hat. Und aus welchem oft übersehenden Grund Förder-Darlehen längst nicht so günstig sind, wie oftmals angenommen

Kaum zu glauben: Durch dieses Urteil können Sie sogar Betriebsprüfungen ablehnen!

Manche der über 13.000 Betriebsprüfer sind in ihrem Eifer nur schwer zu bremsen. Doch Sie können sich als GmbH-Geschäftsführer wehren. Denn das FG Köln gibt Ihnen jetzt in einem Urteil (BFH vom 9.11.2010 VIII S 8/10) Schützenhilfe:

Danach ist eine jährliche Prüfung unangemessen. Denn das führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung des betroffenen Unternehmens.

In diesem Fall können Sie Einspruch gegen die Prüfungsanordnung einlegen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

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15 scheinbar harmlose Fälle, die beim Finanzamt stillen Alarm für eine Sonderprüfung auslösen. Beschert Ihnen einer dieser Fälle bald unliebsamen Besuch?

  • steuerfreie Zuwendungen an Mitarbeiter
  • Sonderleistungen (z. B. Bildungsurlaub)
  • pauschalversteuerte Bezüge
  • hohe Vorsteuerbeträge
  • hohe steuerfreie Umsätze
  • Verdacht von Umsatzsteuerbetrug

Schon eine dieser „Auffälligkeiten“ genügt ... und die Prüfer werden neugierig. Und welcher Geschäftsführer würde bei einer neu eingeführten Produktlinie gleich an einen Prüfungsgrund denken? Schützen Sie sich davor!

GmbH-Geschäftsführer aktuell macht Sie frühzeitig auf Prüfungsfallen aufmerksam und liefert Ihnen ständig neue „Munition“ in Form von Gerichtsurteilen, die IHNEN den Rücken stärken ... statt dem Prüfer. Jetzt 30-Tage-GRATIS-Test machen - hier klicken:

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  • Sie haben den Verdacht, dass ein Mitarbeiter "blau macht"? Unter welchen Voraussetzungen Sie die Lohnfortzahlung sogar komplett verweigern dürfen
  • Sie nehmen auf dem Arbeitsweg Mitarbeiter im Dienstwagen mit? Warum entgegen einer weit verbreiteten Meinung deshalb trotzdem keine betriebliche Fahrt vorliegt!
  • Der Steuerberater versäumt Fristen, hat Sie falsch beraten, Ihnen vorteilhafte Steuergestaltungen vorenthalten oder mangelnde Rechtskenntnisse an den Tag gelegt? Wie Sie hier Schadenersatz verlangen können
  • Stammkapital erhöhen: Vor allem bei UGs wird das oft nur kurze Zeit nach der Gründung fällig. Aber Achtung: welche Fallstricke Sie bei der Satzungsänderung unbedingt beachten müssen!
  • Checkliste „Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung“: Haben Sie diese kritischen Punkte im Vorfeld abgehakt?

    An der Vielzahl dieser Beispiele haben Sie es sicherlich schon gemerkt:

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Gleichzeitig schützt Sie GmbH-Geschäftsführer aktuell auch davor, aus Versehen veraltetes Recht anzuwenden und sich damit möglicherweise teure Probleme einzuhandeln.

Gleichzeitig nutzen Sie die sich immer wieder neu auftuenden und völlig legalen Gestaltungsmöglichkeiten, die sich durch neue Urteile ergeben.

Denken Sie nur an das Beispiel zurück, bei dem Sie sich 5.556 € extra auszahlen lassen können.

Oder sogar satte 50.000 € Lohnsteuer sparen.

Jeden einzelnen Fall können Sie sofort umsetzen. Sowohl als Geschäftsführer mit als auch ohne eigene GmbH-Anteile.

Noch ein wichtiger Vorteil:

Gerichtsurteile sind verbindlich.
Kein Betriebsprüfer, Finanzamts-Sachbearbeiter,
oder wer auch immer kann sie aushebeln!

Das bedeutet für Sie:

100%ige Rechtssicherheit bei JEDER Ihrer unternehmerischen Entscheidungen!

Zu jedem einzelnen Tipp in GmbH-Geschäftsführer aktuell finden Sie mindestens ein sofort anwendbares Urteil. Jedes davon wirkt wie ein Stützpfeiler, mit dem Ihre GmbH auf einem noch solideren Fundament ruht.

Sie bekommen alle 2 Wochen eine top-aktuelle Ausgabe von GmbH-Geschäftsführer aktuell.

Jede Ausgabe hat nur 8 Seiten. Damit nimmt GmbH-Geschäftsführer aktuell nicht zu viel Zeit Ihres angespannten Alltags in Anspruch:

15-20 Minuten im Monat reichen völlig. Und diese Zeit ist gut angelegt, wie Sie an den zahlreichen geldwerten Tipps oben bereits gesehen haben!

Von diesen Tipps bekommen Sie in jeder Ausgabe mehrere Dutzend. So ist sichergestellt, dass für Sie auf jeden Fall in jeder Ausgabe genügend Gestaltungsmöglichkeiten dabei sind.

Egal, ob Sie beherrschender Gesellschafter, Minderheitsgesellschafter oder Geschäftsführer ohne Beteiligung sind. Aber dabei allein bleibt es nicht:

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Damit können Sie auch juristisch ansonsten heikle Dokumente wie Arbeitsverträge oder die Satzung der GmbH 100%ig betriebsprüfungssicher selbst optimieren. Ohne jedes Mal einen Anwalt oder Steuerberater zurate ziehen zu müssen.

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Hier knüpft unser Rundum-Service-Paket an, das Sie jederzeit und rund um die Uhr nutzen können:

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Das war es schon! Dadurch, dass alle Vorlagen, Muster und Urteile der neuesten Rechtsprechung entsprechen, haben Sie automatisch alles richtig gemacht

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wie leicht Ihnen selbst schwierige Fälle Ihres GmbH-Alltags von der Hand gehen,
wenn Sie auf solche Fertig-Vorlagen zurückgreifen können:

Genauso gehen Sie vor, wenn Sie einen Darlehensvertrag für einen Gesellschafter benötigen, eine GmbH-Mustersatzung, eine Musterformulierung für die Zurückweisung einer Abmahnung, Einsprüche ans Finanzamt und, und, und.

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Dieser Zusatz-Service steht Ihnen vom ersten Tag an zur Verfügung - also bereits während Ihres 30-Tage-GRATIS-Tests!

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Denn "GmbH-Geschäftsführer aktuell" filtert aus dieser Masse gezielt die Urteile und Erlasse heraus, die für Sie als GmbH-Geschäftsführer relevant sind.

Sie erfahren, welche Urteile zu Ihrem Nutzen sind ... und welche Sie kennen müssen, um Fehler zu vermeiden.

Oft werde ich gefragt:

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Eine völlig berechtigte Frage.

Im GmbH-Geschäftsführer aktuell bekommen Sie alle Urteile daher nicht in einer staubtrockenen "Prof. Dr. jur."-Schreibe, sondern praxisnah für Ihren GmbH-Alltag aufbereitet.

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Durch dieses Vorgehen stellen Sie quasi "im Vorbeigehen" sicher, dass Sie alles 100%ig korrekt umsetzen.

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Spätestens in der nächsten Betriebsprüfung zahlt sich das aus: Denn an einem handfesten Gerichtsurteil beißt sich auch der eifrigste Betriebsprüfer die Zähne aus!

Zu Ihrer Sicherheit sind alle Beiträge durch mehrere Fachgutachter abgesichert. So ist sichergestellt, dass Sie sich auf alle Angaben in GmbH-Geschäftsführer aktuell jederzeit verlasen können. GmbH-Geschäftsführer aktuell ist selbstverständlich steuerlich absetzbar, wenn bezahlt (Urteil: BFH, X R 6/85).

Viele GmbH-Geschäftsführer sind zwar prinzipiell an GmbH-Geschäftsführer aktuell interessiert. Oft höre ich aber dann den Einwand:

„Ich habe einen Steuerberater. Der kümmert sich um alles!“

Gut, das klingt zunächst plausibel. ABER ACHTUNG:

Der Steuerberater ist -von Gesetzes wegen- kein "Mädchen für alles":

Zum einen hat er seine Schwerpunkte nur im Steuerrecht, aber nicht unbedingt im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht.

GmbH-Geschäftsführer aktuell macht Sie aber auch auf Änderungen und Gestaltungsmöglichkeiten in diesen beiden Bereichen aufmerksam. Und: Selbst der beste Steuerberater kann nicht alle für Sie relevanten Änderungen ständig im Blick haben. Sie sind ja nicht sein einziger Mandant.

Es schadet deshalb nicht, wenn Sie von sich aus auf interessante Neuerungen hinweisen und sich daraus ergebende Gestaltungsmöglichkeiten mit ihm besprechen...

Zum anderen schützt Sie ein Steuerberater nicht vor persönlicher Haftung!

Sie sind verpflichtet, sich steuer- und handelsrechtliche Grundkenntnisse anzueignen und aktuelle Informationen einzuholen. Außerdem müssen Sie eine Jahresbilanz zumindest auf Plausibilität prüfen können.

Erkennen Sie eine Insolvenz zu spät, dann haften Sie z. B. für unzulässige Zahlungen nach Insolvenzreife persönlich.

Außerdem erkennen Betriebsprüfer und Behörden sofort, dass Sie sich 100%ig auskennen, wenn Sie ein Urteil oder Erlass zitieren können.

Antworten Sie mir heute noch! Wenn Sie nur die ersten beiden Tipps vom Anfang umsetzen, dann haben Sie schon 55.556,00 € mehr in der Kasse!

Und dabei bleibt es nicht:

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Ich freue mich, von Ihnen zu hören. Vielleicht lernen wir uns demnächst in der Redaktionssprechstunde auch einmal persönlich kennen. Bis dahin!

Freundliche Grüße,
Ihre Redaktion von GmbH Geschäftsführer aktuell

PS: Beeilen Sie sich – und profitieren Sie noch heute!

PPS: Wenn Sie mir nicht antworten, vergeben Sie einige der besten Gestaltungsmöglichkeiten. Und wie einfach die umzusetzen sind, haben Sie oben gesehen. Oft reicht ein einziger Passus für 4-stellige Beträge auf dem Konto! Nutzen Sie diese Chancen JETZT!

PPPS: Denken Sie daran: Verluste entstehen durch zu langes Zögern. Jeden Tag, den Sie noch warten, müssen Sie auf mehr Gehalt und viele Steuersparchancen verzichten. Handeln Sie deshalb bitte heute noch. Hier klicken!

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