Praxishandbuch
|
||
Anstellungsvertrag und Gehalt als Geschäftsführer
Der Geschäftsführervertrag: Wie Sie Ihre Position optimal gestaltenAls Geschäftsführer haben Sie 2 unterschiedliche Beziehungen zu Ihrer GmbH und wollen in beiden Beziehungen auf sicheren Beinen stehen. Einerseits sind Sie neben der Gesellschafterversammlung eines der beiden gesetzlich vorgeschriebenen Organe der GmbH. Sie sind also Teil der GmbH. Ihre Rechte und Pflichten als Organ der Gesellschaft ergeben sich im Wesentlichen aus der Satzung und aus dem GmbH-Gesetz, insbesondere §§ 6 und 35 ff. GmbHG. Anderseits stehen Sie der GmbH auch als Angestellter gegenüber. Insoweit sind Sie Vertragspartner der GmbH. Ihre Aufgaben und Befugnisse, aber auch Ihre Ansprüche gegen die GmbH, z. B. auf Tantiemen, Dienstwagen, Gehalt usw., ergeben sich vorrangig aus dem Geschäftsführervertrag. Ihr Anstellungsvertrag als Geschäftsführer der GmbH ist daher in jedem Fall von großer Bedeutung - egal ob Sie Fremdgeschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer sind. Folgende Aspekte machen einen sorgfältig ausgearbeiteten Anstellungsvertrag für Sie unverzichtbar: Beweisfunktion gegenüber der GmbHNur mit einem schriftlichen Anstellungsvertrag können Sie der Gesellschaft auch noch nach Jahren beweisen, welche Ansprüche Ihnen aus Ihrer Geschäftsführertätigkeit zustehen. Beweisfunktion gegenüber dem FinanzamtBesonders wichtig für Gesellschafter-Geschäftsführer: Bei allen Formen von Bezügen von Geschäftsführern (Gehalt, Tantiemen, Dienstwagen usw.) müssen Sie dem Finanzamt gegenüber nachweisen, dass es sich nicht um eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) handelt. Ohne diesen Nachweis besteht die Gefahr, dass nachträglich Steuern für die GmbH festgesetzt werden. Absicherung der eigenen PositionGerade nach einem Wechsel des Mehrheitsgesellschafters kann es für den angestellten Geschäftsführer sehr wichtig sein, seine vertraglichen Ansprüche auch belegen zu können. Außerdem ist es für Sie als Geschäftsführer deutlich besser, wenn sich Ihre Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag und nicht z. B. aus der Satzung der GmbH ergeben. Denn der Anstellungsvertrag kann - anders als ggf. die Satzung - nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung geändert werden. BEISPIEL: Herr Müller ist Geschäftsführer einer GmbH, deren Geschäfte in den letzten 2 Jahren besonders gut gelaufen sind. Er gönnt sich daher einen neuen Dienstwagen. Da dieser eine Klasse größer ist als sein bisheriges Fahrzeug und das alte Fahrzeug erst 2 Jahre alt war, sind die Gesellschafter verärgert und der Ansicht, dass die Anschaffung des neuen Fahrzeugs mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes (§ 43 GmbHG) nicht zu vereinbaren ist. Durch eine klare und nachweisbare vertragliche Regelung hätte sich dieser Streit vermeiden lassen. TIPP: Auch wenn es keine gesetzlichen Formvorschriften für den Anstellungsvertrag als Geschäftsführer gibt, sollten Sie Ihnen wegen seiner Beweisfunktion immer und ausnahmslos schriftlich vereinbaren. 10 unverzichtbare Vereinbarungen für jeden Geschäftsführervertrag
|
||
|
||
© 2024 Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Theodor-Heuss-Straße 2-4,
53177 Bonn, |
||